sprachakademie-beispiel.at
Liebes Team der Akademie,
Wir haben Ihre Website auf die nach österreichischem und europäischem Recht erforderlichen Pflichtangaben geprüft. Nachfolgend die Ergebnisse. Die Formulierungen für Impressum und Datenschutzerklärung sind juristische Arbeit — wir stellen die Lücke fest, die Texte erstellt ein Rechtsanwalt.
| Prüfung | Status | Bewertung |
|---|---|---|
| Impressum (ECG §5) | UNVOLLSTÄNDIG | Ergänzung erforderlich |
| Datenschutzerklärung (DSGVO) | MANGELHAFT | Erweiterung erforderlich |
| Gesamtzustand | MITTLERES RISIKO | Rechtliche Abklärung empfohlen |
Zentrale Erkenntnis: Auf der Website sind grundlegende Compliance-Elemente vorhanden, es fehlen jedoch Abschnitte, die das österreichische und europäische Recht vorschreiben. Für Besucherinnen und Besucher wirkt das wie mangelnde Transparenz, rechtlich braucht es eine anwaltliche Einschätzung.
Was das bedeutet: Die folgende Liste ist eine fertige Aufgabenstellung für den Rechtsanwalt. Die Formulierungen müssen nicht selbst erarbeitet werden.
Auf der Website sind ✓ grundlegende Kontaktdaten vorhanden:
Es fehlen jedoch ✗ Angaben, die § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz) für die Website eines österreichischen Unternehmens vorschreibt:
| Was fehlt | Worum es sich handelt |
|---|---|
| UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) | Die Umsatzsteuer-ID im Format ATU********. |
| Firmenbuchnummer | Die Eintragungsnummer im österreichischen Firmenbuch. |
| Zuständige Behörde | Die Behörde, die für den Geschäftsbetrieb zuständig ist. |
Auf der Website existiert eine Datenschutzerklärung mit ✓ grundlegenden Elementen:
Es fehlen ✗ zwei Abschnitte, die die DSGVO ausdrücklich vorschreibt (Art. 13–14):
Für Impressum und Datenschutzerklärung erstellen wir kein technisches Konzept und keine Texte. Die Formulierungen sind juristischer Natur — von ihnen hängt die Haftung des Unternehmens ab, und sie sollte erstellen, wer diese Haftung auch tragen kann.
Unser Beitrag ist die Feststellung: was auf der Website fehlt, das das Gesetz verlangt. Der weitere Ablauf:
Sobald die Änderungen umgesetzt sind, messen wir die Website erneut und dokumentieren das Ergebnis — das ist Teil der Umsetzungsabnahme.
Das konkrete Bußgeldrisiko im Einzelfall bewertet ein Rechtsanwalt — eine solche Einschätzung geben wir nicht ab.
Während der Rechtsanwalt diese Lücken schließt, lohnt es sich, an der Sichtbarkeit der Website zu arbeiten:
An diesen Themen arbeiten wir selbst — im Unterschied zum juristischen Teil.